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   VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12   

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VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12 (https://dejure.org/2012,56361)
VG Hamburg, Entscheidung vom 07.05.2012 - 4 E 787/12 (https://dejure.org/2012,56361)
VG Hamburg, Entscheidung vom 07. Mai 2012 - 4 E 787/12 (https://dejure.org/2012,56361)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12
    Ein Verstoß gegen dieses Prozessgrundrecht liegt etwa dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG NJW 2003, 3687; 1924 [1927]).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör, dessen Durchsetzung die Anhörungsrüge dient, schützt nicht davor, dass das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 -, juris, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2007 - 8 B 11.07 -, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 B 89.05 -, juris).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12
    Ursächlich und damit entscheidungserheblich ist eine Gehörsverletzung dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu einer anderen, für den Rügenden günstigeren Entscheidung gekommen wäre (vgl. BVerfGE 89, 381 [392 f.]; 62, 392 [396]).
  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des

    Auszug aus VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch zu folgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.02.2008 - 5 B 17/08 - juris - zu einer Anhörungsrüge; OVG Saarlouis, Beschluss vom 03.07.2008 - 1 A 221/08 - allgemein zu dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Begehrens (vgl. zu Beweisbegehren BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20/87- unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz

    Auszug aus VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst nach den oben gemachten Ausführungen die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen und Anträge der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Begehrens (vgl. zu Beweisbegehren BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20/87- unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12
    Ursächlich und damit entscheidungserheblich ist eine Gehörsverletzung dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu einer anderen, für den Rügenden günstigeren Entscheidung gekommen wäre (vgl. BVerfGE 89, 381 [392 f.]; 62, 392 [396]).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 5 B 89.05

    Sinn und Zweck der Gehörsrüge

    Auszug aus VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör, dessen Durchsetzung die Anhörungsrüge dient, schützt nicht davor, dass das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 -, juris, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2007 - 8 B 11.07 -, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 B 89.05 -, juris).
  • BVerwG, 09.03.2007 - 8 B 11.07

    Voraussetzungen der Darlegung der Anhörungsrüge - Rechtsbehelf für die Rüge

    Auszug aus VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör, dessen Durchsetzung die Anhörungsrüge dient, schützt nicht davor, dass das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 -, juris, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2007 - 8 B 11.07 -, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 B 89.05 -, juris).
  • BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Auslieferung - Audiencia Nacional in

  • BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82

    Anspruch auf Ausgleich eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen in Polen -

  • BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87

    Beurteilung eines Zeugen als untaugliches Beweismittel - Bekundungen aus dem

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